Europäischer Gesundheitsdatenraum: Auswirkungen für den Datenschutz und Datennutzung
Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen Gesundheitsdaten künftig grenzüberschreitend besser genutzt werden können. Die EU-Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für die künftige Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Europäischen Union. Die Stiftung Datenschutz hat die Rechtsexpertin Kristina Schreiber heute zu einer Veranstaltung eingeladen. Mit SZ Dossier sprach sie vorab über die Änderungen, die der Gesundheitsdatenraum bringen soll.
„Der EHDS erweitert die Zugriffsmöglichkeiten auf Gesundheitsdaten in der ganzen EU enorm“, sagte Schreiber. Das gelte zum einen für die Primärdatennutzung: Bricht sich eine deutsche Patientin im Italienurlaub ein Bein und wird in ein Krankenhaus in Rom gebracht, soll es möglich werden, von dort Daten ihrer letzten Routine-OP in Chemnitz abzurufen.
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