Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten zur Norm. Menschen, die keine E-Akte wollen, müssen dann aktiv widersprechen („Opt out“). Unter Psychotherapeutinnen und Menschen mit psychischen Krankheiten sorgt das Vorhaben für Verunsicherung. Denn in der E-Akte können auch sensible Daten zu Therapien und Krankheitsverläufen gespeichert werden. Sind die Sorgen gerechtfertigt? Und was raten Expertinnen und Experten Betroffenen?
Eine kürzlich veröffentlichte Online-Studie der TU Berlin zeigte, dass Betroffene von Erkrankungen wie Depressionen, die gesellschaftlich stark stigmatisiert sind, ihre Diagnosen eher nicht in ihre elektronische Patientenakte hochladen und damit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten diese Informationen vorenthalten. Bei anderen gesundheitlichen Einschränkungen wie einem gebrochenen Handgelenk gäbe es dagegen keine signifikanten Effekte auf das Hochladeverhalten zu beobachten.
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