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Meldung

Warum der IT‑Vorbehalt die Justizcloud nicht erfasst

Der Aufbau der neuen bundesweiten Justizcloud unterliegt nicht dem IT‑Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Das Ministerium bestätigte auf Anfrage, der Vorbehalt gelte ausschließlich für Vorhaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Justizcloud sei daher nicht geprüft worden, sagte ein Sprecher meinem Kollegen Matthias Punz.

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