Süddeutsche Zeitung

Unsere Kernprodukte

Im Fokus

Partnerangebote

Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?

Anzeige inserieren

Möchten Sie unsere Texte nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Nutzungsrechte erwerben
  1. Startseite
  2. Digitalwende
  3. Briefing vom 2. Mai 2024

Meldung

Warum das Digitale Gewaltschutzgesetz so lange braucht

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Bundesjustizministerium erklärt, warum Minister Marco Buschmann (FDP) einen Referentenentwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz bisher schuldig blieb. Grund seien zwei Gerichtsurteile, schreibt die SZ-Kollegin Constanze von Bullion. Zuvor gab es immer wieder Kritik am Minister, vor allem von den Grünen. „Wir sollten uns mit dem Digitalen Gewaltschutzgesetz nicht mehr unnötig viel Zeit lassen“, sagte etwa kürzlich Familienministerin Lisa Paus SZ Dossier.

Kein konkreter Zeitpunkt: Vor einem Jahr hat Buschmann in Berlin erste Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt. Dass es nicht weitergeht, liegt an zwei Gerichtsurteilen, über die im Justizministerium seit Monaten beraten wird, ohne Ergebnis. „Die entsprechende Prüfung der Rechtsprechung dauert noch an“, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Einen konkreten Zeitpunkt für die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Bekämpfung digitaler Gewalt könne sie „noch nicht mitteilen“.

SZ Pro

Jetzt mit
SZ Pro-Abo weiterlesen

Probeabo

79,99 €

0,99 €

Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.

  • Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier

  • Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de

  • Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper

Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen

Ihr persönlicher Kontakt

Profilbild von Cornelia Schwarzmüller

Cornelia Schwarzmüller

089 2183 8825

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.

Warum das Digitale Gewaltschutzgesetz so lange braucht (Meldung) | SZ Dossier