eIDAS: Für Deutschland tickt die Uhr
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
US-Präsident Joe Biden hat am Mittwoch eine Durchführungsverordnung zum Schutz der sensiblen persönlichen Daten der Amerikanerinnen und Amerikaner vor der Ausbeutung durch bedenkliche Länder erlassen. Das gab das Weiße Haus am Mittwoch auf seiner Website bekannt. Dort steht: „Die Exekutivanordnung, die die bedeutendste Exekutivmaßnahme darstellt, die je ein Präsident zum Schutz der Datensicherheit der Amerikaner ergriffen hat, ermächtigt den Generalstaatsanwalt, die groß angelegte Übermittlung personenbezogener Daten der Amerikaner an bedenkliche Länder zu verhindern, und sieht Schutzmaßnahmen für andere Aktivitäten vor, die diesen Ländern Zugang zu den sensiblen Daten der Amerikaner verschaffen können.“
Sensibelste Informationen: Konkret gehe es um die persönlichsten und sensibelsten Informationen der Amerikanerinnen und Amerikaner – biometrische Daten, persönliche Gesundheitsdaten, Geolokalisierungsdaten, Finanzdaten und weitere. Grund dafür sei die Sorge, böswillige Akteure könnten diese Daten nutzen, um das Privatleben von Personen auszuspähen und diese Daten an andere Datenvermittler und ausländische Geheimdienste weitergeben. Schließlich könne mit den Daten unter anderem Überwachung, Betrug und Erpressung ermöglicht werden. Unternehmen würden zurzeit mehr Daten sammeln als je zuvor, und diese würden oft legal über Datenmakler verkauft und weiterverkauft. Deshalb sollen nun beispielsweise das Justizministerium und das Ministerium für Innere Sicherheit Sicherheitsstandards festlegen, „um zu verhindern, dass bedenkliche Länder über andere kommerzielle Wege Zugang zu den Daten von Amerikanern erhalten“.
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Cornelia Schwarzmüller
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