KI-Regulierung in den USA: Wettlauf zwischen den Bundesstaaten
Von Laurenz Gehrke, Laurin Meyer, Selina Bettendorf und Miriam Dahlinger
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Laurin Meyer, Selina Bettendorf und Miriam Dahlinger
SPD und FDP haben einen Kompromiss erzielt, in dem eine Vorgehensweise namens „Quick Freeze“ in Deutschland eingeführt werden soll. Dabei werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung, wie Mord oder Totschlag, besteht. Bis dato hatten sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das Bundeskriminalamt (BKA) stattdessen für eine neue rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. „Für die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder unvollständig gespeichert sind“, hatte es aus dem BKA geheißen.
Grüne froh: „Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt“, sagte dazu Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Die Strafverfolgung werde so effektiviert und den Behörden ein rechtssicheres Instrument an die Hand gegeben. „Die Einigung stellt eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar“, sagte von Notz.
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Cornelia Schwarzmüller
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