IT-Planungsrat: Die Zeichen stehen auf Streit
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf, Laurenz Gehrke, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
Die für Cybersicherheit so wichtige europäische NIS-2-Richtlinie muss nicht nur im Bund umgesetzt werden. Die Bundesländer müssen noch eigene Regelungen erlassen oder bestehende anpassen, da der Bund für Landesbehörden oder Kommunen nicht zuständig ist. Wie SZ Dossier bereits berichtete, will der Bund zudem in seinem NIS-2-Gesetz eine Öffnungsklausel schaffen, die die Länder nutzen können. Wie wird das in der Praxis aussehen? Meine Kollegin Selina Bettendorf hat exemplarisch bei einem Bundesland nachgefragt.
Warum das Ganze überhaupt? Die Länder können von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und in ihren Landesregelungen definieren, welche öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sie vom Bundesgesetz ausnehmen wollen, um sich selbst gesetzlich um sie zu kümmern. Dabei geht es vor allem um die IT-Landesdienstleister. Diese sollen künftig nicht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), also den Bund, berichten, sondern an zuständige Landesstellen. Das ist der Wunsch der Länder. Heute wird das Thema bei der Sitzung des Bund-Länder-Gremiums IT-Planungsrat in Düsseldorf diskutiert. Die Tagesordnung liegt SZ Dossier vor.
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Cornelia Schwarzmüller
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