Gematik-Umbau: Das fordern die Verbände
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Bastian Mühling und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Bastian Mühling und Laurenz Gehrke
Das Center for User Rights der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reicht heute Beschwerde gegen Meta, Youtube, Linkedin, X, und Tiktok ein – und führt Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) an. Die Beschwerde beruft sich dabei auf Artikel 86 des DSA, laut dem Online-Plattformen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der GFF technische Wege bereitstellen müssen, um sich im Namen von Nutzerinnen und Nutzern gegen Grundrechtseinschränkungen zu wehren. „Bis heute kommt ein Großteil der Plattformen dieser Pflicht nicht nach“, sagte Svea Windwehr von der GFF meinem Kollegen Laurenz Gehrke.
„Grundrechte in Gefahr“: Das Löschen von Posts oder die Sperrung von Accounts sei ein „gravierender Eingriff in die Grundrechte“ der Nutzerinnen und Nutzer, sagte dazu Jürgen Bering von der GFF. „Deshalb sind Plattformen dazu verpflichtet Beschwerdewege einzurichten, um solche Entscheidungen anzufechten – auch stellvertretend als zivilgesellschaftliche Organisation.“ Es könne nicht sein, dass Plattformen die Vorgaben „konsequent missachten und so die Grundrechte in Gefahr bringen“.
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Cornelia Schwarzmüller
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