von Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Seit der Einführung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) vergangenes Jahr dürfen Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten auswerten, um sie auf Gesundheitsgefährdungen hinzuweisen. Für die umstrittene Regelung gibt es inzwischen sinnvolle Beispiele. Doch bei Datenschützern bleiben Bedenken.
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