Register aus der Wolke
Von Miriam Dahlinger und Matthias Punz
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger und Matthias Punz
Seit der Einführung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) vergangenes Jahr dürfen Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten auswerten, um sie auf Gesundheitsgefährdungen hinzuweisen. Für die umstrittene Regelung gibt es inzwischen sinnvolle Beispiele. Doch bei Datenschützern bleiben Bedenken.
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Nico Kreuzpointner
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