KI in der Medizin: Wo es hakt
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Laurenz Gehrke
Dass die neue elektronische Patientenakte (ePA) im Widerspruchsverfahren am 15. Januar 2025 eingeführt sein wird, hält Melanie Wendling vom Bundesverband Gesundheits-IT (Bvitg) für eine „Herausforderung für alle Beteiligten“, sagte sie SZ Dossier. Das Ziel zu erreichen, sei „sportlich“, die Testphase kurz. Zu erwarten, dass zu diesem Zeitpunkt eine ePA, wie man sie etwa aus nordischen Ländern kenne, an den Start gehen könne, die auch direkt ohne weitere Aufwände in Praxisprozesse integrierbar sei, hält sie für unrealistisch.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur „Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (DigiG) wurde die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle beschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte sollen bis zum 15. Januar 2025 eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen (Opt-out-Verfahren). Die Gematik schreibt für die „ePA für alle“ Spezifikationen vor, die von der Wirtschaft, die entsprechende Lösungen entwickelt, umgesetzt werden.
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Cornelia Schwarzmüller
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