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Kinderrechte im Netz: Neue Stelle nimmt Arbeit auf

Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) ist gestartet, ebenso der dazugehörige Online-Auftritt www.kidd.bund.de. Gesetzliche Basis ist der europäische Digital Services Act (DSA), das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Bei letzterem handelt es sich um die nationale Umsetzung des DSA. Die KidD ist unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelt.

Fokus auf deutsche Plattformen: Die neue Stelle markiere „einen bedeutenden Fortschritt und wird dafür sorgen, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung ernst nehmen und effektive Schutzmaßnahmen umsetzen“, teilte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht gestern mit. Die Behörde ist gesetzlich dafür verantwortlich, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland durchzusetzen. Darunter fallen zum Beispiel Online-Foren. Inhaltlich geht es unter anderem um Cybermobbing, sexuelle Gewalt und Radikalisierung. Für die großen Plattformen ist die Europäische Kommission direkt zuständig.

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