Neue Spitze, neue Aufgaben: Die Gematik im Umbau
Von Matthias Punz, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke, Valerie Höhne, Bastian Mühling und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke, Valerie Höhne, Bastian Mühling und Gabriel Rinaldi
Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) ist gestartet, ebenso der dazugehörige Online-Auftritt www.kidd.bund.de. Gesetzliche Basis ist der europäische Digital Services Act (DSA), das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Bei letzterem handelt es sich um die nationale Umsetzung des DSA. Die KidD ist unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angesiedelt.
Fokus auf deutsche Plattformen: Die neue Stelle markiere „einen bedeutenden Fortschritt und wird dafür sorgen, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung ernst nehmen und effektive Schutzmaßnahmen umsetzen“, teilte BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht gestern mit. Die Behörde ist gesetzlich dafür verantwortlich, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland durchzusetzen. Darunter fallen zum Beispiel Online-Foren. Inhaltlich geht es unter anderem um Cybermobbing, sexuelle Gewalt und Radikalisierung. Für die großen Plattformen ist die Europäische Kommission direkt zuständig.
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Cornelia Schwarzmüller
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