EU und UK: Der Daten-Brexit blieb bisher aus
Von Matthias Punz, Laurenz Gehrke und Selina Bettendorf
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Laurenz Gehrke und Selina Bettendorf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Bundeskartellamt im Rechtsstreit mit Amazon den Rücken gestärkt. Die Bonner Behörde darf nun künftig bestimmte Geschäftspraktiken des Online-Riesen verbieten.
Vorgeschichte: Das Bundeskartellamt hatte Amazon 2022 auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu einem Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt.
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Cornelia Schwarzmüller
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