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Meldung

Kartellamt darf Amazon stärker in die Mangel nehmen

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Bundeskartellamt im Rechtsstreit mit Amazon den Rücken gestärkt. Die Bonner Behörde darf nun künftig bestimmte Geschäftspraktiken des Online-Riesen verbieten.

Vorgeschichte: Das Bundeskartellamt hatte Amazon 2022 auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu einem Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt.

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Kartellamt darf Amazon stärker in die Mangel nehmen (Meldung) | SZ Dossier