Meldung
Kabinett beschließt IP-Adressenspeicherung
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Die Bundesregierung hat gestern ihren Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung verabschiedet. Damit will das Kabinett Anbieter von Internetzugangsdiensten verpflichten, IP-Adressen für drei Monate „vorsorglich“ zu speichern. Nun muss das Gesetz durch den Bundestag.
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