Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Kabinett hat die zweite Änderung des Europol-Gesetzes beschlossen. Mit der Novelle passt die Bundesregierung das deutsche Gesetz an die Europol-Reform von 2022 an. Künftig dürfen weitere deutsche Behörden Daten über das Bundeskriminalamt (BKA) an die europäische Polizeibehörde in Den Haag übermitteln. Gabriel Rinaldi über die Kabinettsvorlage.
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