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Meldung

Jugendmedienschutz: Gefährliche Inhalte im Netz

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Dass mit dem Digital Services Act (DSA) seit dem 17. Februar 2024 europaweit einheitliche Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Diensten gelte, sei „ein großer europäischer Fortschritt“, sagte eine Sprecherin der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) meiner Kollegin Miriam Dahlinger anlässlich einer heute stattfindenden Veranstaltung des Eco-Verbandes zu verbotenen Internetinhalten und Jugendschutz.

Geteilte Aufsicht: Künftig soll die Europäische Kommission für die Aufsicht über die spezifischen Anforderungen an große Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram, Facebook und Suchmaschinen zuständig sein. Alle anderen Online-Plattformen sollen der Verantwortung der Mitgliedsstaaten unterliegen, in denen die gesetzlichen Vertreter jeweils niedergelassen sind. Die BzKJ wird in der deutschen Umsetzung für den strukturellen Online-Schutz Heranwachsender in Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland zuständig sein.

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