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Meldung

Innenressort wehrt sich gegen Kritik an der Ausweitung des Ausländerzentralregisters

Im Bundestag findet heute die erste Lesung zu den Änderungen beim Ausländerzentralregister (AZR) statt. Das sogenannte Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht weitet automatisierte Zugriffsrechte von Behörden auf das Ausländerzentralregister aus, was die Zivilgesellschaft seit Wochen erzürnt (SZ Dossier berichtete), weil so im Ausländerbereich entsteht, was bei deutschen Bürgern vermieden werden will: ein riesiges Register mit Millionen von Daten, die zentral abgelegt sind. Gleichzeitig könnten durch stärker automatisierte Prozesse die Ausländerbehörden in den Kommunen entlastet werden, argumentieren das Bundesinnenministerium (BMI) und der Städte- und Gemeindebund im Gespräch mit SZ Dossier.

Wozu das Ganze? „Durch eine stärkere Digitalisierung soll derzeit noch massenhaft stattfindender Schriftverkehr zwischen den Behörden in der Migrationsverwaltung vermieden werden“, sagte eine Sprecherin des BMI. Derzeit müssten Ausländerbehörden bei jedem einzelnen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung von aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen „sämtliche in Betracht kommenden Sozialleistungsbehörden“ abfragen, um zu erfahren, ob der Antragsteller in der Vergangenheit Sozialleistungen bezogen hat. „Wenn die Bezugszeiträume von Sozialleistungen künftig im AZR für die Ausländerbehörden zugänglich sind, entfallen diese Abfragen“, sagte die Sprecherin.

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