Der AI Act ist heute im EU-Parlament
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Selina Bettendorf
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz, Miriam Dahlinger und Selina Bettendorf
Im Mai will die Bundesnetzagentur einen Beschluss präsentieren, wie sie mit jenen Handyfrequenzen verfährt, deren Lizenzen Ende 2025 auslaufen. Konzerne und Verbraucherschützende können danach Stellung beziehen, die endgültige Entscheidung fällt erst im Herbst. In der Branche wird schon jetzt heftig für die jeweiligen Positionen geworben. Eine Studie, deren Zusammenfassung unserem SZ-Kollegen Björn Finke vorab vorliegt, stützt nun die Argumente der Netzbetreiber.
Diensteanbieterverpflichtung: Die Bundesnetzagentur tendiert dazu, die Lizenzen der drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Telefónica Deutschland (O2) zu verlängern, anstatt sie teuer zu versteigern (SZ Dossier berichtete). Leidtragender wäre der neue vierte Netzbetreiber 1&1, der keine Chance hätte, Frequenzen zu ersteigern. Daneben wird diskutiert, ob die Bonner Behörde die drei etablierten Netzbetreiber zwingen sollte, Anbieter ohne eigenes Netz ihre Infrastruktur mitnutzen zu lassen. Da geht es um Firmen wie Freenet oder Aldi Talk. Früher gab es eine derartige Diensteanbieterverpflichtung, so der Fachbegriff. Doch bei der Frequenzversteigerung 2019 wurde stattdessen bloß ein Verhandlungsgebot festgeschrieben. Dies besagt, dass die drei Netzbetreiber mit Unternehmen wie Freenet verhandeln müssen und einen Vertragsabschluss nur mit triftigem Grund verweigern dürfen. Eine Diensteanbieterverpflichtung wäre eine härtere Auflage – und dürfte dazu führen, dass Freenet und andere Anbieter geringere Nutzungsgebühren zahlen. Dies könnte wiederum niedrigere Preise für Kunden ermöglichen.
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Cornelia Schwarzmüller
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