Gesundheitsdigitalisierung zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz, Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Valerie Höhne
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Laurenz Gehrke, Matthias Punz, Miriam Dahlinger, Selina Bettendorf und Valerie Höhne
Ohne gesetzliche Änderungen darf die Pin beim E-Perso nicht auf digitalem Wege zurückgesetzt werden. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das SZ Dossier vorliegt und über das die Deutsche Presse-Agentur zuerst berichtete. „Die Übermittlung der neugesetzten Pin kann nach geltendem Recht nicht elektronisch erfolgen, sondern erfolgt durch Zustellung und Identifikation durch den Zusteller“, heißt es in dem Gutachten. Mein Kollege Matthias Punz hat die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
Hintergrund: Im Rahmen des Sparhaushalts hatte das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) angekündigt, den kostenlosen Rücksetzdienst einzustellen, was zu Kritik aus dem Bankensektor führte (SZ Dossier berichtete über Wochen). Zuvor wurden Rücksetzbriefe mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post verschickt. Was kostspielig ist: Das Ministerium rechnete mit Kosten von bis zu 30 Millionen Euro.
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Cornelia Schwarzmüller
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