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Meldung

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz im Bundestag

Der Bundestag wird heute in erster Lesung das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) beraten, bevor es in die Ausschüsse geht. Unter anderem werden Befugnisse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angepasst, die Aufsicht über Kryptomärkte geregelt und die bisher in Deutschland gültige Kryptowertetransferordnung abgelöst.

Warum das wichtig ist: Die Digitalisierung der Finanzmärkte bringt Grauzonen hervor, für die bisher die Aufsicht nicht klar geregelt ist, speziell im Kryptobereich. Durch das Bündel an Gesetzesänderungen soll sich das ändern. So bekommt die Bafin erstmals eine klare Zuständigkeit für Kryptobörsen und -plattformen. Auch die Bundesbank ist an der Aufsicht beteiligt.

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