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Meldung

Europäischer Datenschutzausschuss beargwöhnt ChatGPT

Die Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die den vom US-Unternehmen OpenAI entwickelten KI-Chatbot ChatGPT nach datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten untersucht, hat einen Report über ihre Arbeit veröffentlicht. Mein Kollege Laurenz Gehrke berichtet. „Der Bericht enthält vorläufige Ansichten zu bestimmten Aspekten, die zwischen den [nationalen] Datenschutzbehörden erörtert wurden, und greift der Analyse nicht vor, die von jeder Datenschutzbehörde in ihrer jeweiligen laufenden Untersuchung vorgenommen wird“, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung.

DSGVO-Fragen: Der Bericht analysiert mehrere Aspekte, die die gemeinsame Auslegung der geltenden DSGVO-Bestimmungen betreffen, darunter etwa die Frage der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Trainingsdaten (sogenanntes „Web Scraping“) sowie die Verarbeitung von Daten für Input, Output und Training von ChatGPT. Die Einhaltung der in Brüssel teilweise als regulatorischer Meilenstein empfundenen DSGVO liegt laut Pressemitteilung in der Verantwortung von OpenAI und nicht der betroffenen Personen, „selbst wenn Einzelpersonen personenbezogene Daten eingeben“.

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