Green IT: Was macht das ITZBund?
Von Miriam Dahlinger, Matthias Punz, Laurenz Gehrke und Selina Bettendorf
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Miriam Dahlinger, Matthias Punz, Laurenz Gehrke und Selina Bettendorf
Bytedance, der Konzern hinter der vor allem bei jungen Menschen beliebten Social-Media-Plattform Tiktok, war im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) von der Europäischen Kommission als sogenannter Gatekeeper eingestuft worden, was mit entsprechenden Verpflichtungen einhergeht. Im November vergangenen Jahres klagte Bytedance gegen den Beschluss, was jetzt aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt wurde. „Mit seinem heutigen Beschluss weist der Präsident des Gerichts den Antrag von Bytedance auf vorläufigen Rechtsschutz zurück“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs. Der Konzern habe nicht dargelegt, dass es nötig wäre, den Beschluss der EU-Kommission auszusetzen, um „einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ zu verhindern.
Gefahr nicht nachgewiesen: Bytedance habe argumentiert, dass durch die Kategorisierung als Gatekeeper die Gefahr bestehe, dass „nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von Tiktok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet würden“, so das Gericht weiter. Das wiederum gibt laut Bytedance Wettbewerbern die Möglichkeit, in unfairem Maße über die Geschäftsstrategien von Tiktok informiert zu sein. Doch Bytedance habe „weder das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen noch einen etwaigen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden infolge einer solchen Gefahr dargetan“, ließ der EuGH verlauten.
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Cornelia Schwarzmüller
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