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Meldung

EuGH-Urteil schwächt Quick-Freeze-Kompromiss

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kommt Innenministerin Nancy Faeser gerade recht, wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet. Laut EuGH können die Mitgliedstaaten Internetzugangsanbietern nun eine Pflicht zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen auferlegen. Eine Speicherung darf keine genauen Schlüsse auf das Privatleben der Person zulassen. Die Ampel hatte sich erst vor wenigen Wochen auf einen Quick-Freeze-Kompromiss, nach Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP), geeinigt.

Sicherheitsbehörden dafür: Faeser forderte allerdings schon direkt danach die Speicherung von IP-Adressen, der Quick-Freeze-Kompromiss geht ihr nicht weit genug. In einer Pressemitteilung sagte sie gestern, das neue Urteil unterstreiche sehr deutlich die Linie aller Innenminister, Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in Deutschland. Es brauche eine kurzzeitige Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen, um Täter zu identifizieren, Kriminalität effektiv zu bekämpfen und insbesondere Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. „Dafür werde ich mich weiter stark einsetzen.“

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EuGH-Urteil schwächt Quick-Freeze-Kompromiss (Meldung) | SZ Dossier