Meldung
EuGH: Online-Marktplätze haften für sensible Nutzerdaten
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat im Fall Russmedia entschieden, dass Plattformbetreiber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Anzeigen datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Sie gelten als „Verantwortliche“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – auch wenn die Inhalte von Nutzenden eingestellt werden.
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