von Fabian Löhe und Carolyn Braun
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Die großen Fraktionen im Europaparlament haben sich am Mittwoch auf weitreichende Änderungen bei den EU-Nachhaltigkeitsgesetzen geeinigt. Künftig gilt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nur noch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten oder 450 Millionen Euro Umsatz. Die Sorgfaltspflichten (CSDDD) greifen erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Vor allem: Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung entfällt im Rahmen der CSDDD vollständig, sie bleibt nur noch im Rahmen anderer EU-Rechtsbereichen bestehen.
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