Wie wird die Gematik aufgestellt?
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserierenMöchten Sie unsere Texte nachdrucken, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen?
Nutzungsrechte erwerbenMeldung
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger und Laurenz Gehrke
Der Digital Markets Act (DMA) soll die Macht der großen Digitalkonzerne begrenzen. Voll in Kraft getreten ist er vor wenigen Wochen, nun kommt es zu ersten Verfahren: Die EU-Kommission leitet Ermittlungen gegen Apple sowie die Mutterkonzerne Alphabet (Google) und Meta (Facebook) ein, wie sie gestern mitteilte. Der DMA legt für Online-Plattformen ab einer bestimmten Nutzerzahl verschärfte Wettbewerbsauflagen fest. Bei einem Schuldspruch drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Was wird den Konzernen vorgeworfen?
Meta: Der Digital Markets Act regelt beispielsweise, dass die Plattformen die Zustimmung der Nutzenden einholen müssen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Dienste der jeweiligen Plattform hinweg kombinieren wollten. Die Kommission sieht Grund zur Annahme, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.
79,99 €
0,99 €
Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.
Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier
Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de
Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper
Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen
Cornelia Schwarzmüller
089 2183 8825Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.