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Meldung

Digitaler Rechtsstaat: Streitpunkt Videokonferenz

Im Bundesrat wird heute über das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ beraten, das sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch bei weiteren gerichtlichen Terminen, wie zum Beispiel der Urteilsverkündung, die physische Präsenz an einem bestimmten Ort entbehrlich machen und die vorläufige Protokollaufzeichnung unterstützen soll. Der Bundestag hat das Gesetz am 17. November beschlossen.

Vermittlungsausschuss: Wie SZ Dossier von einem Vertreter eines Bundeslandes erfuhr, kommt das Thema ziemlich sicher in den Vermittlungsausschuss. Sein Bundesland werde diesen Antrag jedenfalls mittragen, im Justizausschuss des Bundesrats habe eine 16:0-Mehrheit bereits dafür gestimmt. Der Ausschuss hatte bereits in einer Empfehlung vom 4. Dezember mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf „grundlegend zu überarbeiten“ sei.

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