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Meldung

Digitale Justiz nach dem Sandkasten-Prinzip

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Zivilgerichtliche Verfahren sollen einfacher online stattfinden können. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) vor, den das Ressort gestern veröffentlichte. Bürgerinnen und Bürger sollen demnach ihre Ansprüche bei niedrigen Streitwerten auch digital geltend machen können. Das Ganze gilt nicht bundesweit, sondern erstmal nur für einzelne Pilotgerichte. Der Entwurf ermöglicht Angaben des Ressorts zufolge das erste Reallabor für die Digitalisierung der Justiz in Deutschland. Mein Kollege Matthias Punz gibt einen Überblick.

Vom Piloten zum Standard: „Mit dem Erprobungsgesetz zur Entwicklung eines Online-Verfahrens schaffen wir die Grundlage für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess“, teilte Justizminister Marco Buschmann (FDP) gestern mit. Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem über digitale Eingabesysteme Klagen einreichen können. Buschmann ist zuversichtlich, dass das pilothafte Verfahren in den nächsten Jahren so weiterentwickelt werden kann, dass es künftig „zum Standard im Zivilprozess wird“.

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