von Carolyn Braun, Christiane Kühl, Felix Lee, Finn Mayer-Kuckuk und Michael Radunski
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Geoökonomie:
Zumindest an deutschen Flughäfen ist die Rechtslage klar: Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometern um das Gelände verboten. Verstöße können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Doch bei allem Weiteren wird es kompliziert.
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