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Meldung

Der AI Act und die Sicherheit

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Der AI Act betrifft auch die Sicherheitsbehörden und die Cyberwelt, wie meine Kollegin Selina Bettendorf berichtet. Armin Fleischmann aus der Cyberabteilung des Verteidigungsministeriums (BMVG) sagte gestern beim ersten Tag des europäischen Polizeikongresses in Berlin, durch Artikel 2 gelte der AI Act aber nicht für militärische Zwecke. „Das ist für uns von herausragender Bedeutung.“ Schließlich entstünde sonst ein strategischer Nachteil gegenüber Ländern wie China und Russland, wenn auch seine Abteilung sich an den AI Act halten müsse. Die Cyberoperationen unterlägen aber denselben rechtsstaatlichen Vorschriften wie andere militärische Operationen auch.

Money, money, money: Fleischmann kritisierte aber fehlende Investitionen im Bereich KI. „Wir wollen KI-Vorreiter werden in Deutschland, investieren aber nur einen minimalen Betrag im Vergleich zu anderen Ländern“, sagte er. Mehr Investitionen wünschte sich auch Wilfried Karl, Präsident der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis). Er sagte außerdem, Deutschland dürfe sich nicht von der Innovationskraft des Marktes abkoppeln. Und dass durch nationale Auslegungen des AI Act kein Flickenteppich in Europa entstehen solle.

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