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Meldung

Cardlink-Streit: BfDI und BSI unterstützen die Entscheidung

Nun schaltet sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Streit um das Cardlink-Verfahren im Gesundheitsbereich ein. „Dem jetzt vorliegenden Verfahren haben wir zugestimmt und haben derzeit keine datenschutzrechtlichen Bedenken“, sagte ein Sprecher des BfDI SZ Dossier. Das BSI habe einem befristeten Einsatz der Cardlink-Lösung ebenfalls „als Übergangstechnologie zugestimmt“, sagte ein Sprecher der Behörde SZ Dossier. „Daneben besteht für die Versicherten stets die Möglichkeit, die sichere Gematik-App mit Pin-Eingabe zu nutzen.“

Was bisher geschah: Die Aufregung in der Apothekerschaft war vergangene Woche groß, weil die teilstaatliche Gematik das Cardlink-Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten genehmigte (SZ Dossier berichtete). Die Gematik ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständig und hat die Spezifikationen für das Verfahren geschrieben, über die nun abgestimmt wurden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das 51 Prozent an der Gesellschaft hält, überstimmte dabei alle anderen Gesellschafter. Akteure wie die Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA) warnten daraufhin, dass die Datensicherheit von Patienten gefährdet sei.

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