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Meldung

BVerfG verhandelt über Bundeskriminalamtgesetz

Wen darf das Bundeskriminalamt (BKA) künftig überwachen? Heute findet im Bundesverfassungsgericht die Verhandlung einer Verfassungsbeschwerde zum Bundeskriminalamtgesetz statt. Die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingebrachte Beschwerde kritisiert die weitreichenden Überwachungsbefugnisse gegenüber Kontaktpersonen, den Umfang polizeilicher Datenbanken und ihre Nutzung durch die Behörden.

Zwei Komplexe angegriffen: Neben der heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen zum Zweck der Terrorismusabwehr – also Menschen aus dem Umfeld einer verdächtigen Person – geht es vor allem um Daten. Das Verfahren ist für den Datenschutz bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder von außerordentlich hoher Bedeutung. Denn: Es betrifft neben der Datenverarbeitung im BKA auch den polizeilichen Informationsverbund, über den die Polizeibehörden bundesweit Daten einspeichern und abrufen können.

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