Telko-Zorn auf die Telekom
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz, Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Gabriel Rinaldi
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) soll die Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) in Deutschland werden, wurde nach einigen Schwierigkeiten doch noch vor Weihnachten im Kabinett beschlossen (SZ Dossier berichtete), und wird heute in erster Lesung im Bundestag behandelt. Das DDG soll vor allen Dingen die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland regeln: Zuständig für die Aufsicht der Diensteanbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Entwurf die Bundesnetzagentur sein. Sie soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ebenso in der Aufsichtsarchitektur berücksichtigt sind aber die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Graue Haare: „30 Tage vor dem vollständigen Inkrafttreten des DSA steht endlich die nationale Umsetzung auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Die monatelange Hängepartie hat nicht nur in der Bundesregierung für graue Haare gesorgt“, sagte Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), SZ Dossier. Der deutschen Digitalwirtschaft fehlten wegen der Verzögerung Planungssicherheit und Klarheit. „Weder ist der Koordinator für Digitale Dienste benannt und für einen Start zum 17. Februar gerüstet, noch werden die parlamentarischen Beratungen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein“, beklagte Freytag. Technisch gesehen ist der Koordinator tatsächlich noch nicht benannt, die BNetzA schreibt aber selbst, sie sei dafür „vorgesehen“, der Gesetzgeber entscheide letztlich darüber.
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Cornelia Schwarzmüller
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