Das steht im aktuellen NIS-2-Entwurf
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Gabriel Rinaldi
Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserierenMöchten Sie unsere Texte nachdrucken, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen?
Nutzungsrechte erwerbenMeldung
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Laurenz Gehrke und Gabriel Rinaldi
Das Bundeskabinett hat gestern einen Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beschlossen, der der Digitalisierung der Justiz dienen soll. Das Vorhaben heißt dementsprechend unzweideutig „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“, wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilte. Demnach sollen Menschen, die von einer Straftat betroffen sind, künftig keinen Strafantrag mit Unterschrift auf Papier mehr abgeben müssen. Wenn die Identität des Antragstellers eindeutig erkennbar ist, sieht der Entwurf vor, dass der oder die Geschädigte einen Strafantrag auch per E-Mail oder über das Online-Formular einer Internetwache stellen kann.
Buschmann froh: „Im Bereich der Digitalisierung der Justiz sind wir bereits viele Schritte gegangen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Erleichterung der Kommunikations- und Verwaltungsabläufe“, sagte Buschmann zu dem Vorstoß. „Wer zum Beispiel über eine Internetwache eine Strafanzeige stellt, kann den Strafantrag gleich digital miterledigen. Und auch die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwaltschaft und Gerichten wird künftig weiter erleichtert“, sagte er. „Hiervon werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Justiz profitieren.“
79,99 €
0,99 €
Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.
Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier
Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de
Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper
Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen
Cornelia Schwarzmüller
089 2183 8825Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.