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Meldung

Bundesregierung will Strafantrag per E-Mail erlauben

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:

Das Bundeskabinett hat gestern einen Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beschlossen, der der Digitalisierung der Justiz dienen soll. Das Vorhaben heißt dementsprechend unzweideutig „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“, wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilte. Demnach sollen Menschen, die von einer Straftat betroffen sind, künftig keinen Strafantrag mit Unterschrift auf Papier mehr abgeben müssen. Wenn die Identität des Antragstellers eindeutig erkennbar ist, sieht der Entwurf vor, dass der oder die Geschädigte einen Strafantrag auch per E-Mail oder über das Online-Formular einer Internetwache stellen kann.

Buschmann froh: „Im Bereich der Digitalisierung der Justiz sind wir bereits viele Schritte gegangen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Erleichterung der Kommunikations- und Verwaltungsabläufe“, sagte Buschmann zu dem Vorstoß. „Wer zum Beispiel über eine Internetwache eine Strafanzeige stellt, kann den Strafantrag gleich digital miterledigen. Und auch die digitale Kommunikation zwischen Mandanten, Anwaltschaft und Gerichten wird künftig weiter erleichtert“, sagte er. „Hiervon werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Justiz profitieren.“

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