von Fabian Löhe
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Für Werbung mit Umweltaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen in Zukunft strengere Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen gelten. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Vorgesehen sind neue Transparenzpflichten für Unternehmen, ein Verbot irreführender CO₂-Kompensationswerbung sowie höhere Anforderungen an freiwillige Nachhaltigkeitssiegel. Eigenes Labeling durch Firmen, das nicht von Dritten überprüft wird, soll ebenso unterbunden werden wie die Bewerbung kurzlebiger Produkte, wenn Hersteller ihre begrenzte Haltbarkeit kennen.
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