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BMJV: IP-Adressen sollen drei Monate lang gespeichert werden

Laut einem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang anlasslos speichern müssen, um den Kampf gegen Sexualstraftaten und andere Cyberkriminalität zu erleichtern, wie die Bild am Sonntag zuerst berichtete. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).

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