Europa: Was datenrechtlich wichtig wird
Von Matthias Punz und Laurenz Gehrke
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Matthias Punz und Laurenz Gehrke
Im Innenausschuss des Bundestags diskutieren Expertinnen und Experten heute die geplanten Änderungen beim Ausländerzentralregister (AZR). Das sogenannte Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht weitet automatisierte Zugriffsrechte von Behörden auf das Ausländerzentralregister aus (SZ Dossier berichtete). Das erzürnt zivilgesellschaftliche Akteure, die Missbrauch befürchten, und freut die Verwaltung, die auf Entlastung in den Ausländerbehörden hofft. SZ Dossier hat die Stellungnahmen der Sachverständigen gelesen.
Keine Selbstbestimmung: Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise begrüßt die Initiative grundsätzlich. Die geplanten Befugnisse bei der Datenverarbeitung in den Behörden seien „aus fachlicher Sicht teilweise begründet und ermöglichen eine vereinfachte zwischenbehördliche Kommunikation“. Aber: Die Betroffenen würden „zwangsweise“ einem zentralisierten Informationssystem ausgesetzt, „ohne einen wesentlichen eigenen bestimmenden Einfluss nehmen zu können“.
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Cornelia Schwarzmüller
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