von Laurenz Gehrke und Miriam Dahlinger
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Demnach ist der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland künftig nicht mehr nur im „öffentlichen Interesse“, sondern bis Ende 2030 im „überragenden öffentlichen Interesse“, wie SZ-Kollegin Vivian Timmler berichtet. Das soll den Ausbau deutlich beschleunigen, indem Genehmigungsverfahren schlanker werden und Behörden den Ausbau der digitalen Infrastruktur höher priorisieren dürfen – im Zweifel auch zulasten des Umweltschutzes.
Weiterlesen?
Starten Sie eine Probephase, um die vollständigen Inhalte des Dossiers Digitalwende zu lesen.
Jetzt zwei Wochen kostenlos testenHaben Sie bereits einen Account? Dann loggen Sie sich ein.
Ihr persönlicher Kontakt

Nico Kreuzpointner
+49 151 20 64 94 90Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.