Die Europäische Kommission verpflichtet 44 große Öl- und Gasunternehmen dazu, bis zum Jahr 2030 Speicherkapazitäten bereitzustellen, mit denen jährlich insgesamt 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid dauerhaft unterirdisch gelagert werden können. Die Vorschrift ist Teil des Net Zero Industry Act, mit dem die EU klimawirksame Technologien wie CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) voranbringen will. Firmen mit einer Förderleistung von unter 610.000 Tonnen Öläquivalent sind ausgenommen.
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