Meldung
Kleinere Unternehmen sollen doch nicht CBAM-pflichtig werden
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Geoökonomie:
Mittelständler können aufatmen: Es sieht alles danach aus, als ob sie nicht unter den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU fallen werden. Stattdessen soll die Meldeschwelle erst ab Importen mit einer CO₂-Bilanz ab 50 Tonnen pro Jahr übersprungen werden. So will es die Abstimmung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des EU-Parlaments. Das große Plenum wird der Vorlage aus dem Ausschuss voraussichtlich folgen.
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