Etliche Kommissionen sollen der neuen Bundesregierung helfen, die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zu erreichen. Dabei sind die Zusammensetzungen je nach Fachgebiet unterschiedlich, mal soll eine Bund-Länder-Kommission Ziele erarbeiten, mal eine Gruppe aus Wissenschaft und Praxis. Auch die Zeithorizonte, in denen mit Ergebnissen gerechnet wird, sind verschieden.
Schnelle Ergebnisse erwartet: Bis Ende des Jahres soll beispielsweise eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Entbürokratisierung voranbringen; im vierten Quartal 2025 soll ein Ergebnis präsentiert werden. Die Arbeit der Fachleute soll unter anderem Rechtsvereinfachung, rascheren Vollzug, mehr Transparenz und die Zusammenlegung von Sozialleistungen ermöglichen. Bis zum Jahr 2030 will die neue Bundesregierung gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer erreichen. Dazu soll die EU-Transparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden; eine Kommission soll bis Ende 2025 Vorschläge zur Umsetzung machen.
Neues Wahlrecht wieder zurückdrehen? Für eine Pflegereform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die Grundlage erarbeiten, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Auch die Wahlrechtsreform soll noch bis Ende des Jahres von einer entsprechenden Kommission angegangen werden.
Große und kleine Ziele: Die meisten anderen Gremien haben einen etwas längeren Zeithorizont für ihre Arbeit. So soll eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder für die „grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung“ eingesetzt werden. Aber es geht auch kleinteiliger. So soll etwa die Universitätsmedizin eine eigene Kommission bekommen, die Ziele des Masterplans Medizinstudium weiterschreibt. Zudem will Schwarz-Rot das Prostituiertenschutzgesetz weiterentwickeln – hier mithilfe einer unabhängigen Expertenkommission, deren Arbeit das Gesetz „bei Bedarf“ nachbessern soll.