von Fabian Löhe, Bastian Mühling und Felix Lee
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Nachhaltigkeit:
Bei der Umsetzung der Entwaldungsverordnung EUDR setzt die EU-Kommission auf eine Vereinfachung bei den Berichtspflichten. Am Dienstag veröffentlichte die Kommission neue Leitlinien. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die nunmehr jährliche Einreichung von Due-Diligence-Erklärungen anstatt pro Sendung sowie die Wiederverwendung vorhandener Due-Diligence-Dokumente beim Reimport von Waren. In Kombination mit weiteren Änderungen sollen so die EUDR-Bürokratiekosten für Unternehmen um 30 Prozent gesenkt werden.
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