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Meldung

Die neue Bundesregierung und die Frage der Aufnahmeprogramme

Ärger gibt es noch bei einer weiteren Angelegenheit aus dem Bereich Flucht und Migration. Der Konflikt spielt sich dabei aber eher zwischen der geschäftsführenden Bundesregierung und der Union ab: Nach Angaben eines Sprechers des sächsischen Innenministeriums sind in diesem Monat noch drei Flüge für Afghaninnen und Afghanen von Pakistan nach Deutschland geplant. Sowohl ehemalige Ortskräfte als auch besonders gefährdete Menschen sollen damit nach Deutschland geholt werden.

Das löste in der Union Empörung aus. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der dpa: „Der politische Anstand gebietet einer geschäftsführenden Bundesregierung, maßzuhalten und nicht noch das zu intensivieren, wofür die neue Bundesregierung bekanntermaßen genau nicht stehen wird.“ Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, freiwillige Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden und keine neuen Programme aufzulegen. Schuster warf Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nun vor, es sei „infam und vollkommen verbohrt“, dass sie derart weitreichende Aktionen kurz vor ihrem Abtritt „durchziehen“ wolle.

Rechtliche Grenzen: Sobald die neue Regierung gebildet sei, „werden diese Flieger aus Afghanistan nicht mehr kommen“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Sender Welt TV. Laut Angaben einer Sprecherin des Auswärtigen Amtes befinden sich allerdings noch 2600 Personen mit Aufnahmezusagen in den verschiedenen Phasen des Ausreiseverfahrens. Bereits erteilte Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan seien verbindlich. Allen Personen, denen ein Aufnahmebescheid erteilt wurde und bei denen ein Ausreisewunsch bestehe, sei deshalb das Ausreiseverfahren zu ermöglichen, sagte die Sprecherin. Weitere Zusagen würden aktuell nicht ausgesprochen. Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, es sei „rechtlich bindend, dass wir diese Personen hier aufnehmen“.

Was macht die nächste Bundesregierung? Angesichts der Zahlen dürfte es mit drei Flügen nicht getan sein. Die nächste Bundesregierung wird sich also mit der Frage beschäftigen müssen, wie sie mit den verbliebenen Personen umgeht. Klar scheint indes zu sein, was passiert, wenn Deutschland eine solche verbindliche Zusage nicht einhält. Dann stehe den betroffenen Personen der Verwaltungsweg offen, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.