von Miriam Dahlinger, Bastian Mühling, Matthias Punz und Michael Radunski
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Das Berliner Landgericht II hat Meta dazu verurteilt, wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in sechs Fällen Schadensersatz in Höhe von jeweils 2000 Euro zu zahlen. Außerdem verpflichtete das Gericht den Konzern zur Auskunft über und zur Anonymisierung beziehungsweise Löschung von personenbezogenen Daten, die über die Meta-Business-Tools erhoben wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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