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Meldung

Beim Digitalministerium wird es konkret

Eines der Papiere, über das sich jetzt die Steuerungsgruppe beugen muss, ist an die Öffentlichkeit gelangt. Es geht um die Inhalte der AG Digitales. Das Dokument stammt von Mitte vergangener Woche. Nach Informationen von SZ Dossier gab es noch Änderungen, aber keine gravierenden. Gabriel Rinaldi und Matthias Punz mit einem Überblick. Eine ausführliche Version finden Sie heute in unserem Dossier Digitalwende.

Digitalministerium soll kommen: Die Verhandler der AG Digitales beschreiben in dem Papier sowohl ein eigenständiges Bundesdigitalministerium (BMD) als auch eine operative Umsetzungseinheit, eine „Deutsche Digitalservice Einheit“, die nachgelagerte Behörden bündeln soll.

Ressortzuschnitt: Dem Dokument zufolge ist geplant, dass die Verwaltungsdigitalisierung, digitale Identitäten, IT-Sicherheit und Plattformregulierung in dem Ressort koordiniert werden und es als zentraler Ansprechpartner für die Digitalwirtschaft und Start-ups dienen soll. Das Ministerium soll eine ressortübergreifende Digitalstrategie entwickeln und ein zentrales Digitalbudget verwalten.

Genehmigungshoheit: Alle IT-Ausgaben des Bundes müssten demnach vom BMD genehmigt werden. Auch eine zentrale Beschaffung soll kommen. Von Staatsmodernisierung ist keine Rede, die Zeichen verdichten sich, dass eine eigene Stelle dafür im Kanzleramt geschaffen wird. Dafür sollen die Förderung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und einer Verwaltungsrevolution zum Schwerpunkt werden.

Digitale Verwaltung: Union und SPD bekennen sich in dem Papier zu einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung, der Abschaffung der Schriftformerfordernis, Praxistauglichkeitstests, Wirkungsorientierung und einer antragslosen Verwaltung. Zudem könnte ein Doppelerhebungsverbot von Daten in der Verwaltung kommen, was einen großen Schritt Richtung Once-Only-Prinzip bedeuten würde. Auch ein „verpflichtendes Bürgerkonto“ kommt in dem Papier vor.