von Tim Frehler, Elena Müller und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:
Das Sondervermögen für die Investitionen und die angepasste Schuldenregel für die Verteidigungsausgaben müssen vor der Konstituierung des neuen Bundestags den Bundesrat passieren. Am Dienstagabend zeigten sich die Verhandler von Union und SPD optimistisch, dass dies gelingen könnte.
Merz will Grundgesetz „konkretisieren“: „Wir wollen auch den Ländern die Möglichkeit einräumen, in ihren Haushalten den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen BIP nicht überschreiten“, sagte er dazu. Das sei die Regel, die für den Bund bereits im Grundgesetz verankert sei – und die nun im Sinne der Länder angepasst werden solle.
Damit reagiert der CDU-Chef auch auf Forderungen aus den eigenen Reihen. So hatten etwa Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther oder Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner eine Reform gefordert. Und ohne ein Zugeständnis an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, auch der Union, wäre eine Zustimmung im Bundesrat nicht möglich.
Forderung auch der Grünen: „Wir haben einen großen Bedarf an Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz SZ Dossier. Es gebe aber ebenso einen massiven Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur, gerade in Ländern und Kommunen.
Länder wollen mitreden: Die geplante Reform der Schuldenbremse für die Länder soll das ermöglichen. Bayaz hatte zuvor auf Merz’ Wahlkampfankündigung hingewiesen, dass genau diese nötig sei. „Da nehmen wir ihn beim Wort. Er kann nicht erwarten, dass den Ländern eine Lösung präsentiert wird, der sie einfach nur noch zustimmen sollen“, sagte Bayaz am Dienstagnachmittag.
Föderalismuskommission gefordert: Merz müsse die Länder einbeziehen. Auch bei einer grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse, wie sie Union und SPD bis Ende 2025 umsetzen wollen. Laut Bayaz müsse die Überarbeitung in einer „Föderalismuskommission unter Einbindung von Bund, Ländern und Experten“ rechtssicher und nachhaltig angegangen werden. In der gestrigen Einigung ist zumindest eine Expertenkommission für die Erarbeitung der Reform auf Bundesebene vorgesehen.