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Meldung

Pläne für den Umgang mit der AfD im Bundestag

Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Platz der Republik:

152 Abgeordnete der AfD werden künftig im Bundestag sitzen. Die Fraktion wird also deutlich größer sein als bisher. Entsprechend selbstbewusst werden ihre Mitglieder auftreten. Für die anderen Parteien stellt sich daher die Frage, wie sie damit umgehen sollen. Tim Frehler berichtet.

Bekommt die AfD einen Vizepräsidenten? Danach sieht es nicht aus. Friedrich Merz sagte im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, er werde der Unionsfraktion nicht empfehlen, Politiker der AfD in ein Staatsamt zu wählen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte in der vergangenen Woche, die Abgeordneten der AfD könnten sich zwar zur Wahl stellen: Jede und jeder Abgeordnete habe dann aber die Möglichkeit, sich zu entscheiden. Christian Görke, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, sagte dem Tagesspiegel, seine Fraktion werde keinen Politiker der AfD zum Vizepräsidenten wählen. Es wird also aller Voraussicht nach dabei bleiben, dass die AfD diesen Posten nicht bekommt.

Zur Kasse, bitte: Aus der Unionsfraktion gibt es nun erste Gedankenspiele, um auf die Stimmung im Plenarsaal einzuwirken. In der Rheinischen Post schlug Patrick Schnieder, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, vor: Abgeordnete sollen in Zukunft bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen zwingend ein Ordnungsgeld in Höhe von 2000, im Wiederholungsfall 4000 Euro, bezahlen müssen. Bislang trennt die Geschäftsordnung des Bundestages Ordnungsrufe und Ordnungsgelder. Letztere können verhängt werden, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist. Ihre Höhe liegt im Moment bei 1000 und im Wiederholungsfall bei 2000 Euro.

Grüne dabei: Die Grünen sind „nach wie vor offen“ für die Erhöhung und die schärfere Anwendung von Ordnungsgeldern, sagte deren Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, SZ Dossier. Größere Sorge mache ihnen allerdings das „gestiegene Extremismus-Potential durch deutlich mehr Abgeordnete und Mitarbeitende einer aus unserer Sicht verfassungsfeindlichen Fraktion wie der AfD.“

Nächster Anlauf: Mihalic drängt daher darauf, das Bundestagspolizeigesetz in der neuen Wahlperiode schnell zu beschließen. Dadurch „würde die Bundestagspolizei unter anderem dazu in die Lage versetzt, bei Extremismusverdacht direkt Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu stellen.“ Auch die Union will „endlich“ ein Bundestagspolizeigesetz, wie CDU-Politiker Schnieder der Rheinischen Post sagte. Ein von SPD und Grünen im vergangenen Dezember eingebrachter Gesetzentwurf versandete allerdings: Damals sagte der zuständige Berichterstatter, Michael Breilmann, meinem Kollegen Robert Roßmann von der SZ noch, die Union stehe für Schnellschüsse nicht zur Verfügung.