Der EU-Rat hält bei der Green-Claims-Richtlinie trotz der Kritik von Umweltverbänden an vereinfachten Nachweispflichten fest – Umweltaussagen müssten also vor ihrer Veröffentlichung zunächst nicht extern überprüft werden. Darauf pochte die Mehrheit der Mitgliedsstaaten diese Woche bei den zweiten Triologverhandlungen. Wollen Unternehmen mit Slogans wie „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ werben, soll der finanzielle Aufwand dadurch für sie sinken. Die Kommission indes stellt sich bislang gegen eine solche Einführung von vereinfachten Nachweispflichten.
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