von Matthias Punz, Selina Bettendorf und Miriam Dahlinger
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Um die telemedizinische Betreuung klarer zu regeln, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine neue Vereinbarung geschlossen und damit Vorgaben des Digitalgesetzes (DigiG) umgesetzt. Miriam Dahlinger mit einem Überblick.
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