von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Bastian Mühling, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerks für Falschbehauptungen auf der Plattform haften? Darum ging es beim Bundesgerichtshof. Anlass war die Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta wegen eines Memes, das ein Bild von Künast mit einem erfundenen Zitat zeigt. Dort heißt es: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Der BGH setzte das Verfahren gestern zunächst aus, da eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abzuwarten sei.
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