Rößner, Höferlin und Domscheit-Berg im Abschiedsinterview
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Bastian Mühling, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
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Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Von Selina Bettendorf, Miriam Dahlinger, Bastian Mühling, Matthias Punz und Gabriel Rinaldi
Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerks für Falschbehauptungen auf der Plattform haften? Darum ging es beim Bundesgerichtshof. Anlass war die Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta wegen eines Memes, das ein Bild von Künast mit einem erfundenen Zitat zeigt. Dort heißt es: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Der BGH setzte das Verfahren gestern zunächst aus, da eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abzuwarten sei.
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Nico Kreuzpointner
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