von Laurenz Gehrke, Selina Bettendorf und Matthias Punz
Diese Meldung stammt aus dem folgenden Briefing des Dossiers Digitalwende:
Am Freitag veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Referentenentwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (DA-DG), in dem wie durch Artikel 37 (1) und (3) des Data Acts verlangt, zuständige Aufsichtsbehörden benannt werden. Demnach soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) die für die Durchsetzung des Gesetzes zuständige Behörde werden, wie sie auch schon in einem Entwurf für die Umsetzung des AI Acts von Anfang des Jahres vorgesehen ist. Damit wüchsen die Kompetenzen der bereits für den Digital Services Act (DSA) zuständigen Bonner Behörde weiter an.
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